BEG-Förderung: Bund zieht bei KfW-Effizienzhäusern die Reißleine
24.01.2022### Update vom 1. Februar ###
Das Bundeswirtschaftsministerium hat klargestellt, dass alle bis zum 24. Januar eingegangenen Anträge bei der KfW bearbeitet werden. Damit können all die aufatmen, die bis zu diesem Stichtag ihren Förderantrag gestellt hatten. Die Förderung nach KfW55 besteht nun aber nicht mehr, das Effizienzhausprogramm der KfW muss neu aufgestellt werden. Wie lange es dauert, bis die neuen Kriterien und Konditionen vorliegen, ist derzeit noch nicht bekannt.
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Die Bundesregierung hat heute völlig überraschend einen sofortigen Antrags- und Zusagestopp beim wichtigsten Förderprogramm für die Energiewende im Gebäudebereich verhängt.
Für die "Bundesförderung effiziente Gebäude" (BEG) im Bereich der KfW, also vor allem die beliebten "KfW-Effizienzhaus-Programme", gibt es vorerst keine Förderzusagen mehr. Auch neue Anträge können derzeit nicht gestellt werden. Dies hat der KfW-Vorstand nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am vergangenen Wochenende beschlossen.
Die Entscheidung gilt auch für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen innerhalb der BEG.
Nach Angaben der KfW gab es in den letzten Wochen eine "enorme Antragsflut[...], die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat." Allein im Zeitraum seit November 2021 seien Anträge in Höhe von mehr als 20 Milliarden Euro an Fördervolumen eingegangen. Eine wesentliche Ursache für den Ansturm dürfte das zum Monatsende angekündigte Ende der KfW-Effizienzklasse 55 sein. Diese Förderung ist nun endgültig gestoppt.
Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote wollen die KfW und das zuständige Ministerium zügig entscheiden.
Nicht vom Förderstopp betroffen sind die sogenannten "Einzelmaßnahmen" als Zuschussvariante, das frühere "Marktanreizprogramm". Hier können weiterhin Fördergelder für die Heizungssanierung mit erneuerbaren Energien, Heizungsoptimierungen oder Dämmmaßnahmen beantragt werden. Für diesen Programmteil zeichnet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) verantwortlich.