Integrierte Klimaschutz-Konzepte

Ein Masterplan für den Klimaschutz - für Städte, Landkreise und ganze Regionen

Die wichtigsten Klimaschutz-Entscheidungen werden vor Ort getroffen - auf kommunaler Ebene.

Mit einem von der Bundesregierung geförderten Klimaschutzkonzept erhalten Sie nicht nur eine verlässiche Grundlage für diese Entscheidung, sondern auch finanzielle Unterstützung für Personal. Gemeinsam mit dem Klimaschutzmanager / der Klimaschutzmanagerin untersuchen wir detailliert den Energieverbrauch und die Treibhausgas-Emissionen, ermitteln Potenziale für Einsparungen, zeigen die Möglichkeiten im Bereich Erneuerbare Energien auf und definieren die zentralen Handlungsfelder.

Eine Treibhausgas-Bilanz erfasst die energetischen Daten der vergangenen Jahre und zeigt die Anteile der jeweiligen Energieträger und Sektoren an der Endenergie sowie die dadurch verursachten Emissionen. In der Potenzialanalyse werden die Nutzungsmöglichkeiten für Erneuerbare Energie untersucht. Auf dieser Basis werden Entwicklungsszenarien für den zukünftigen Ergiebedarf und Reduktionspfade dargestellt, mit denen die übergeordneten Klimaziele auch vor Ort erreicht werden können.

Interessenverbände und Unternehmen, aber auch Bürgerinnen und Bürger werden frühzeitig in die Erstellung des Konzepts eingebunden. Die Akteure vor Ort sind wichtige Ansprechpartner und Informationsquellen, zum Beispiel für die Entwicklung des Maßnahmenkatalogs. Er enthält konkrete Handlungsschritte und ist speziell auf die Situation der Kommune zugeschnitten.

Ein Controllingsystem soll dabei helfen, Umsetzung und Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.

Das integrierte Klimaschutzkonzept ist somit weit ausführlicher und öffentlichkeitswirksamer als eine THG-Bilanz alleine. Als detaillierte Standortbestimmung mit konkreten Handlungsempfehlungen hilft es der Kommune, beim Klimaschutz schnell in die Umsetzung zu kommen.

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Das bringt ein Klimaschutzkonzept:

  • Förderung für Personal im Bereich Klimaschutz
  • Bestimmung des Endenergieverbrauches und der Treibhausgas-Emissionen
  • Aufdecken von Energieeinsparpotenzialen bzw. wichtigen Handlungsfeldern
  • Beteiligung lokaler Akteure
  • konkrete Maßnahmen für Klimaschutz vor Ort
  • Grundlage für politische Beschlüsse
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Fördermöglichkeiten

Der Bund fördert die Erstellung des Konzepts, die Personalkosten von KlimaschutzmanagerINNEn und die Umsetzung erster Maßnahmen in den Bereichen:

  • integrierter Klimaschutz
  • klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung und
  • klimafreundliche Mobilität

 

Dabei gelten folgende Förderhöhen:

  1. Erstvorhaben (Einstellung Klimaschutzmanager/-in und Erstellung Konzept, Dauer zwei Jahre)
    Zuschuss 65 %, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent
  2. Anschlussvorhaben (va. Personalkosten Klimaschutzmanager/-in, Dauer 3 Jahre)
    Zuschuss 40 %, für finanzschwache Kommunen bis zu 55 Prozent
  3. Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme (aus dem Konzept, mit Vorbildcharakter)
    Zuschuss 50 %, max. 200.000 EUR


Vorübergehend sind bis Jahresende 2021 die Förderquoten zusätzlich um 10 Prozentpunkte erhöht!

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Projektträgers Jülich unter https://www.ptj.de/projektfoerderung/nationale-klimaschutzinitiative/kommunalrichtlinie/ksm

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