Energiecoaching
Initialberatung für Kommunen am Anfang ihrer Klimaschutz-Aktivitäten
Während eine Beantragung der "Fokusberatung" über die Kommunalrichtlinie jederzeit möglich ist, gelten für eine Teilnahme am "Energiecoaching" der Bayerischen Staatsregierung bestimmte Bewerbungsfristen. Aktuelle Informationen erhalten Sie beim Energiekoordinator der zuständigen Bezirksregierung.
Hilfreich ist in beiden Fällen, wenn Sie sich als interessierte Kommune vorab bereits einge Gedanken gemacht haben, in welchen Bereichen die Initialberatung konkret ansetzen soll: Geht es eher um Einsparmöglichkeiten in kommunalen Gebäuden, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung oder den Bau eines Wärmenetzes?
Fokusberatung Klimaschutz (Bund)
Die Fokusberatung richtet sich an Kommunen, die einen Einstieg ins Thema Klimaschutz suchen und noch nicht über tiefergehende konzeptionelle Grundlagen verfügen. Die Beratung erfolgt zu kurzfristig umsetzbaren Klimaschutzaktivitäten und gibt konkrete Empfehlungen.
Zuwendungsfähig sind Sach- und Personalausgaben für maximal 20 Beratungstage durch fachkundige externe Dienstleistende. Die Förderquote beträgt maximal 65 Prozent, für finanzschwache Kommunen sind bis zu 90 Prozent möglich.
Bis Jahresende 2021 gelten vorübergehend um 10 Prozentpunkte erhöhte Förderquoten, das bedeutet, dass finanzschwache Kommunen in den Genuss einer 100-Prozent-Förderung kommen können.
Weitere Informationen zur Fokusberatung finden Sie beim Projektträger Jülich unter https://www.ptj.de/projektfoerderung/nationale-klimaschutzinitiative/fokusberatung
EnergieCoaching (Freistaat Bayern)
Der Freistaat Bayern fördert seit 2012 in regelmäßigen Abständen die Initialberatung insbesondere für kleinere Kommunen im Rahmen seines Programms "EnergieCoaching" beziehungsweise "EnergieCoaching_Plus". Ziel ist es, die notwendigen Grundlagendaten zu ermitteln, Kommunen bei den ersten Schritten der Energiewende zu unterstützen oder auch bei konkreten Vorhaben in der Planung und Umsetzung zu begleiten.
Beim Coaching handelt es sich in der Regel um eine 100-Prozent-Förderung, die über die jeweilige Bezirksregierung ausgereicht wird. Gefördert wird eine Begleitung durch Externe in Höhe von i.d.R. bis zu 10 Beratungstagen. Zur Teilnahme ist eine Bewerbung der Kommune mit einer Beschreibung des Beratungsbedarfs notwendig,
Weitere Informationen - auch zum Beginn der nächsten Förderphase - erhalten Sie beim Energiekoordinator ihres jeweiligen Regierungsbezirks.
Beispiel: Markt Küps
Die Marktgemeinde Küps im Landkreis Kronach hat mehrfach am EnergieCoaching des Freistaats Bayern teilgenommen. Bereits 2017/18 wurde als zentrale Maßnahme die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage an der Kläranlage im Ortsteil Nagel identifiziert. Ziel war es, den Strombezug der Kläranlage, die vom Abwasserverband Kronach-Süd betrieben wird, deutlich zu reduzieren und die Energiekosten zu senken.
2019/20 wurde die Umsetzung dieser Maßnahme im EnergieCoaching begleitet. Zwischenzeitlich ist die PV-Anlage mit rund 360 kWp auf einem freien Teil des Betriebsgeländes unmittelbar neben der Kläranlage errichtet worden und wird künftig etwa ein Drittel des Strombedarfs decken.